Wie viel Zeit liegt zwischen Ableben und Einäscherung?

Wie viel Zeit liegt zwischen Ableben und Einäscherung?
Wie viel Zeit liegt zwischen Ableben und Einäscherung?

Wie viel Zeit liegt zwischen Ableben und Einäscherung?

Wie viel Zeit liegt zwischen Ableben und Einäscherung? – Die sogenannte Bestattungsfrist liegt bei mindestens 48 Stunden. Dies ist im jeweilgen Bestattungsgesetz eines Bundeslandes geregelt. Eine Übersicht über die teilweise unterschiedlichen Fristen in den einzelnen Ländern haben wir für Sie hier verlinkt.

Sowohl der frühestmögliche als auch der späteste Zeitpunkt für eine Einäscherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Frühestens nach 48 Stunden nach Eintritt des Todes darf der Verstorbene eingeäschert werden – vorausgesetzt, alle notwendigen Formalitäten (siehe dazu auch „Was ist eine zweite Leichenschau“) sind geregelt und alle Vorgaben erfüllt. So muss der Tod offiziell beurkundet sein, der Verstorbene ordnungsgemäß in einen Sarg gebettet und dem Krematorium überführt worden sein.
Im Krematorium Schwarzenborn, in Hessen gelegen, liegt der späteste Zeitpunkt für eine Einäscherung bei 4 Tagen (wobei nur Werktage gezählt werden).

Sie möchten dazu mehr wissen?  Rufen Sie uns einfach an 05686 / 9309265, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Weitere Fragen beantworten wir gern in der Rubrik „Häufige Fragen“.

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